




Was Gäste lieben
“Die Verwaltungsstelle war sehr hilfsbereit.”
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Was Gäste lieben
“Die Verwaltungsstelle war sehr hilfsbereit.”
Villa 292
9,3•Fantastisch
3 Bewertungen
•Viana do Castelo Distrikt
- 2 Schlafzimmer
- 1 Badezimmer
- Haustiere nicht erlaubt
- Privater Pool
- 4 Personen
- WLAN
- 80 m²
- Villa
Gut ausgestattete Küche
Kochen Sie leckere Gerichte in einer gut ausgestatteten Küche.
Privater Pool
Die Unterkunft verfügt über einen privaten Pool.
Kostenloser Parkplatz
Stressfreies Parken vor Ort.
Perfekte Lage
Gäste schätzen die gute Lage dieser Unterkunft.
Fast ausgebucht. Wir empfehlen Ihnen, bald zu buchen.
Gut ausgestattete Küche
Kochen Sie leckere Gerichte in einer gut ausgestatteten Küche.
Privater Pool
Die Unterkunft verfügt über einen privaten Pool.
Kostenloser Parkplatz
Stressfreies Parken vor Ort.
Perfekte Lage
Gäste schätzen die gute Lage dieser Unterkunft.
Stilvolle, luxuriöse und einzigartige Einrichtung. Ein wahrhaftiges Ferienhaus auf höchstem Niveau, komfortabel mit ausgezeichneter Qualität und Meerblick.
Unterkunft
Eingeschossige Villa
Vollständig ausgestattete moderne Küche. Geräumiges Wohn-/Esszimmer mit Türen, die auf eine große Holzterrasse mit Blick auf den Swimmingpool und in der Ferne auf das Meer führen. Zweibettzimmer und Hauptschlafzimmer mit Doppelbett, die sich ein Duschbad teilen. Elegante und komfortable Möbel.
Außenbereich
Großer Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Der Grillplatz ist ideal für Mahlzeiten im Freien. Der private Swimmingpool hat eine Größe von 7m x 2,5m und eine Tiefe von 1,50m. Separates Nebengebäude mit Waschmaschine.
Elegante Sonnenliegen stehen am Pool, wo Sie sich zurücklehnen, entspannen und die portugiesische Sonne genießen können.
Extrem einfach zu erreichen (nur 50 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto), liegt diese Villa 3 km von den weißen Sandstränden von Caminha entfernt, einer charmanten traditionellen portugiesischen befestigten Grenzstadt, die auf eine lange Geschichte zurückblickt, in der mehrere Schlachten zwischen Portugal und Spanien ausgetragen wurden. Heute pflegt die Stadt freundschaftlichere Beziehungen zu ihrem Nachbarn, und täglich verkehrt eine Fähre zwischen den beiden Ufern des Flusses. Auf einer kleinen Insel in der Mitte der Flussmündung stehen die Ruinen der Festung von Ínsua, die im 15. Jahrhundert zur Verteidigung der Flussmündung errichtet wurde.
Der Sandstrand von Vila Praia de Âncora (10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischereihafen bis zum Fluss Âncora, der hier die Küste erreicht, nachdem er 15 Kilometer durch die Berge der Serra de Arga hinabgestiegen ist, eine attraktive natürliche Umgebung, die gute Wanderbedingungen bietet. An diesem riesigen Strand sind die Wellen des Atlantiks sehr stark, so dass man hier sehr gut surfen kann.
Zusätzliche Dienstleistungen sind auf Anfrage erhältlich, wie z.B. Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von geführten Touren zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten mit Stopps an typischen Orten und Verkostung von Olivenöl und Wein, Reiten, Golf, Wassersport, etc.
Touristensteuer
Da sich diese Villa in der Gemeinde Caminha befindet, ist ab dem 6. September 2024 eine Touristensteuer zu entrichten.
WIE HOCH IST DIE MUNIZIPALE TOURISTENSTEUER?
1,50€ in der Hochsaison: vom 1. Mai bis zum 30. September
1,00€ in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
Wer zahlt?
- Gäste ab 16 Jahren, pro Nacht, bis zu einem Maximum von 7 aufeinanderfolgenden Nächten (pro Person und pro Aufenthalt).
WER MUSS NICHT ZAHLEN?
a) Gäste unter 16 Jahren;
b) Behinderte Gäste mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen;
c) ehemalige Kriegsveteranen oder Witwen/Witwer ehemaliger Kriegsveteranen, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kriegsveteranen und/oder Witwen/Witwer ehemaliger Kriegsveteranen sind, gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Gäste, deren Aufenthalt durch Zwangsräumungen oder Situationen, die eine Zwangsräumung in ähnlichen Situationen nach sich ziehen, begründet ist, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Gäste, die vorübergehend vom Staat und/oder kommunalen Sozialorganisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Gäste, die sich auf ausdrückliche Anordnung der Behörden in den oben genannten Einrichtungen aufhalten, als Folge einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes;
g) Gäste, die sich aus Gründen des Konflikts und der Vertreibung aus ihren Heimatländern in Portugal aufhalten, sofern dies von den für den Asylantrag zuständigen Stellen nachgewiesen wird.
h) Gäste, deren Aufenthalt das Ergebnis einer Pilgerreise ist, nämlich nach Santiago de Compostela oder Fátima, ordnungsgemäß nachgewiesen durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht.
WANN WIRD DIE GEMEINSCHAFTLICHE TOURISTENSTEUER BEZAHLT?
Die kommunale Kurtaxe muss zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate mittels einer obligatorischen, auf den Namen des Gruppenleiters ausgestellten Rechnungsquittung mit Hinweis auf die nicht steuerpflichtige Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu den anwendbaren Kurtaxen benötigen, fragen Sie bitte nach.
Unterkunft
Eingeschossige Villa
Vollständig ausgestattete moderne Küche. Geräumiges Wohn-/Esszimmer mit Türen, die auf eine große Holzterrasse mit Blick auf den Swimmingpool und in der Ferne auf das Meer führen. Zweibettzimmer und Hauptschlafzimmer mit Doppelbett, die sich ein Duschbad teilen. Elegante und komfortable Möbel.
Außenbereich
Großer Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Der Grillplatz ist ideal für Mahlzeiten im Freien. Der private Swimmingpool hat eine Größe von 7m x 2,5m und eine Tiefe von 1,50m. Separates Nebengebäude mit Waschmaschine.
Elegante Sonnenliegen stehen am Pool, wo Sie sich zurücklehnen, entspannen und die portugiesische Sonne genießen können.
Extrem einfach zu erreichen (nur 50 Minuten Fahrt vom internationalen Flughafen Porto), liegt diese Villa 3 km von den weißen Sandstränden von Caminha entfernt, einer charmanten traditionellen portugiesischen befestigten Grenzstadt, die auf eine lange Geschichte zurückblickt, in der mehrere Schlachten zwischen Portugal und Spanien ausgetragen wurden. Heute pflegt die Stadt freundschaftlichere Beziehungen zu ihrem Nachbarn, und täglich verkehrt eine Fähre zwischen den beiden Ufern des Flusses. Auf einer kleinen Insel in der Mitte der Flussmündung stehen die Ruinen der Festung von Ínsua, die im 15. Jahrhundert zur Verteidigung der Flussmündung errichtet wurde.
Der Sandstrand von Vila Praia de Âncora (10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischereihafen bis zum Fluss Âncora, der hier die Küste erreicht, nachdem er 15 Kilometer durch die Berge der Serra de Arga hinabgestiegen ist, eine attraktive natürliche Umgebung, die gute Wanderbedingungen bietet. An diesem riesigen Strand sind die Wellen des Atlantiks sehr stark, so dass man hier sehr gut surfen kann.
Zusätzliche Dienstleistungen sind auf Anfrage erhältlich, wie z.B. Koch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von geführten Touren zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten mit Stopps an typischen Orten und Verkostung von Olivenöl und Wein, Reiten, Golf, Wassersport, etc.
Touristensteuer
Da sich diese Villa in der Gemeinde Caminha befindet, ist ab dem 6. September 2024 eine Touristensteuer zu entrichten.
WIE HOCH IST DIE MUNIZIPALE TOURISTENSTEUER?
1,50€ in der Hochsaison: vom 1. Mai bis zum 30. September
1,00€ in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
Wer zahlt?
- Gäste ab 16 Jahren, pro Nacht, bis zu einem Maximum von 7 aufeinanderfolgenden Nächten (pro Person und pro Aufenthalt).
WER MUSS NICHT ZAHLEN?
a) Gäste unter 16 Jahren;
b) Behinderte Gäste mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen;
c) ehemalige Kriegsveteranen oder Witwen/Witwer ehemaliger Kriegsveteranen, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kriegsveteranen und/oder Witwen/Witwer ehemaliger Kriegsveteranen sind, gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Gäste, deren Aufenthalt durch Zwangsräumungen oder Situationen, die eine Zwangsräumung in ähnlichen Situationen nach sich ziehen, begründet ist, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Gäste, die vorübergehend vom Staat und/oder kommunalen Sozialorganisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Gäste, die sich auf ausdrückliche Anordnung der Behörden in den oben genannten Einrichtungen aufhalten, als Folge einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes;
g) Gäste, die sich aus Gründen des Konflikts und der Vertreibung aus ihren Heimatländern in Portugal aufhalten, sofern dies von den für den Asylantrag zuständigen Stellen nachgewiesen wird.
h) Gäste, deren Aufenthalt das Ergebnis einer Pilgerreise ist, nämlich nach Santiago de Compostela oder Fátima, ordnungsgemäß nachgewiesen durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht.
WANN WIRD DIE GEMEINSCHAFTLICHE TOURISTENSTEUER BEZAHLT?
Die kommunale Kurtaxe muss zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate mittels einer obligatorischen, auf den Namen des Gruppenleiters ausgestellten Rechnungsquittung mit Hinweis auf die nicht steuerpflichtige Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu den anwendbaren Kurtaxen benötigen, fragen Sie bitte nach.
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Das bietet Ihnen die Unterkunft
Pool
Privater Pool
Internet
Küche
Garten
Grill
Parkmöglichkeit
Geschirrspüler
Informationen zu den Betten
Schlafzimmer 1
2 Einzelbetten
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Hier machen Sie Urlaub

Karte erkunden
Hausregeln
- Anreise: Von 16:00 bis 19:00
- Abreise: Bis 10:00
- Familienfreundlich
- Haustiere nicht erlaubt
- Rauchen nicht erlaubt
Gut zu wissen
- Familienfreundlich

Distinctive Portugal
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