Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den wir unseren Vermieter/innen im Vermieterbereich zum Download anbieten, garantieren wir Ihnen den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten Ihrer Gäste.
Besonders zu empfehlen ist Ihnen der Abschluss eines solchen Vertrages, wenn Sie die interne Mieterverwaltung (im Belegungsplan), die wir im Vermieterbereich anbieten, nutzen.
Es besteht keine Pflicht zum Abschluss eines solchen Vertrages.
Bei Interesse finden Sie im Vermieterbereich unter dem Menüpunkt "Profil/Stammdaten" die Vorlage für einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den Sie herunterladen und für Ihre Zwecke nutzen können.