Gleiches Ablaufdatum für Inserate mit Unteranzeigen
Wenn Sie als Vermieter mehrere Ferienunterkünfte anbieten, welche die gleiche Anschrift haben (gleiches Gebäude, gleiches Grundstück), können Sie für diese Objekte sogenannte Unteranzeigen mit einer besonders günstigen Jahresgebühr einrichten.
Diese günstigere Jahresgebühr für eine Unteranzeige gewähren wir jedoch nur im Zusammenhang mit einer aktiven Haupt- oder Nebenanzeige.
Inserate, in denen ausschließlich Ferienobjekte mit der gleichen Anschrift angeboten werden, müssen ein gleiches Ablaufdatum haben, um die Wechselbeziehung mit einer Haupt- oder Nebenanzeige aufrecht erhalten zu können.
Anders ausgedrückt: Bei zusammengehörigen Inseraten mit der gleichen Anschrift bilden wir aus verschiedenen Ablaufdaten einen Mittelwert (den Durchschnitt). Dieser errechnete Durchschnitt bildet dann das neue Ablaufdatum der Inserate ab bzw. ersetzt dann das bisherige Ablaufdatum der Inserate. Wir verteilen somit durch die Bildung des arithmetischen Mittels unterschiedliche Laufzeiten zu gleichen Teilen auf alle betroffenen Inserate und erreichen damit ein gemeinsames Ablaufdatum.