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Wohnraumschutznummer / Registrierungsnummer

In immer mehr Städten und Regionen muss eine kurzzeitige Vermietung von Wohnraum durch eine dafür zuständige Behörde genehmigt werden (Zweckentfremdung von Wohnraum). So beispielsweise in Berlin, Hamburg und auf den Balearen. Mit einer solchen Genehmigung erhalten die Eigentümer der Unterkunft eine (Registrierungs-)Nummer, die verschiedene Namen haben kann. In Hamburg heißt diese Wohnraumschutznummer, auf den Balearen Registriernummer. Diese Nummer muss vom Vermieter im Inserat angegeben werden, um den örtlichen Gesetzen und Vorgaben zu entsprechen. Die hinterlegte Registriernummer wird in Ihrem Inserat direkt unter der Beschreibung des Ferienobjektes angezeigt.

Nicht jedes Ferienobjekt braucht für eine Vermietung zwangsläufig eine Genehmigung und somit eine Registrierungsnummer. Ob Sie für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft eine Genehmigung benötigen und wie Sie diese erhalten, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Sollten Sie eine der besagten Nummern in Ihrem Inserat angeben müssen, haben Sie dazu im geschützten Vermieterbereich unter "Objektmerkmale" die Möglichkeit.

Weitere Informationen zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum finden Sie auch in unserem Blog:

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