Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ

Mit dem kontinuierlichen Wachstum von Kurzzetvermietungen führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die Vermietung sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Unser lokales Team in Spanien verfolgt diese regulatorischen Änderungen genau, damit Sie das nicht tun müssen.

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und eine FAQ, um Sie auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.

1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz wird voraussichtlich zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht, woraufhin die Anpassungsfrist für Gastgeber festgelegt wird.

2. Gibt es einen Gesetzentwurf zur Konsultation?

Ja. Sie können den aktuellen Gesetzentwurf einsehen. Der Entwurf steht Ihnen zur Verfügung, um sich über die geplanten Änderungen zu informieren und Ihre Vermietungstätigkeit entsprechend vorzubereiten.

3. Ist es jetzt obligatorisch, eine Lizenz zu beantragen?

Nein, noch nicht. Es gibt derzeit keine Strafen für fehlende Lizenzen, und Sie können nicht für das Fehlen einer solchen angezeigt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Lizenz jedoch obligatorisch sein, um weiterhin tätig zu sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Gastgeber ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.

4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?

Nein, eine VV-Lizenz ist nicht für die Gästeregistrierung erforderlich. Die Gästeregistrierung und die Beantragung einer Ferienwohnungslizenz sind separate Prozesse.

5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?

Einige Gemeinden benötigen mehr Zeit aufgrund hoher Antragsvolumina und begrenzter administrativer Kapazität:

  • Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
  • Tenerife: Arona (etwa ein Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
  • Gran Canaria: Agaete, Agüimes
  • La Palma: Die gesamte Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da das Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Körperschaft) derzeit nicht auf Anfragen antwortet

6. Wann wird die Gästeregistrierung in SES und der Ventanilla Única obligatorisch?

Die Gästeregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Ventanilla Única (Einheitlicher Ansprechpunkt) wird für Juli bestätigt.

7. Wie wird die Verantwortungserklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?

Die Verantwortungserklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Wenn Sie den Prozess nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater ihn in Ihrem Namen durchführen.

Das Verfahren ist kostenlos. Nach der Einreichung überprüft die zuständige Behörde (entweder das Rathaus oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftsnummer.

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