Die Kanarischen Inseln haben einen neuen Regulierungsrahmen für Viviendas Vacacionales (VV) eingeführt. Diese neuen Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnungsbedarf der Einwohner schaffen. Hier ist eine Zusammenfassung der sieben wichtigsten Änderungen und Überlegungen für Ferienvermietungsanbieter:
1. Größere Rolle der Kommunalverwaltungen
Die lokalen Gemeinderäte (Ayuntamientos) haben künftig die Befugnis zu entscheiden, welche Bereiche für Ferienvermietungen geeignet sind. Das Ziel besteht darin, Übertourismus in hochdichten Zonen zu vermeiden und sicherzustellen, dass genügend Langzeitwohnungen für Einwohner verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass diese Zonen noch nicht definiert wurden.
2. Beschränkungen bei neuen Ferienvermietungen
Neue Gebäude unterliegen strengeren Grenzen: Maximal 10% der neuen Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es strengere Beschränkungen auf sogenannten "Grünen Inseln", deren genaue Bezeichnung noch nicht bekannt gegeben wurde.
3. Vorherige Genehmigungen erforderlich
Alle neuen Ferienvermietungen benötigen vor Betriebsbeginn die Genehmigung des zuständigen Inselrats (Cabildo) und müssen zukünftige Inspektionspläne erfüllen.
4. Schutzgebiete ausgeschlossen
Immobilien in folgenden Bereichen dürfen nicht als Ferienvermietungen genutzt werden: Nationalparks, Naturschutzgebiete und Gebiete mit hohem Umweltwert. Bestehende Ferienvermietungen in diesen Bereichen sind von diesem Verbot ausgenommen.
5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards
Um die Gesamtqualität zu erhöhen, werden neue Anforderungen erwartet. Diese umfassen eine Mindestfläche von 35 m², Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und eine endgültige Liste von Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards.
6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen
Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie diese auf unbegrenzte Zeit weiterführen. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Lizenz nicht übertragen wird, wenn die Immobilie verkauft wird. Für Immobilienverwalter besteht die Möglichkeit, bestehende Ferienvermietungen für 5 Jahre oder bis zu 10 Jahre zu verwalten, wenn die Betriebstätigkeit den neuen Vorschriften entspricht.
7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen
Diejenigen, die eine neue Ferienvermietung eröffnen möchten, sollten sich der folgenden erwarteten Anforderungen bewusst sein: Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren (wird noch diskutiert), Genehmigung durch die Gemeinde (Ayuntamiento), vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften und kein Standort in geschützten oder eingeschränkten Bereichen.
Bleiben Sie informiert über weitere Aktualisierungen von Ihrem zuständigen Gemeinderat, da einige dieser Richtlinien noch unter Diskussion stehen und sich ändern können.
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