Als Gastgeber dürfen Sie Gäste mit Assistenztieren nicht abweisen oder benachteiligen. Assistenztiere sind keine Haustiere. Sie müssen daher auch dann zugelassen werden, wenn Ihre Ferienunterkunft normalerweise keine Haustiere erlaubt.

Was ist ein Assistenztier?

Ein Assistenztier ist ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt. Am häufigsten handelt es sich um Hunde. Typische Beispiele sind:

  • Blindenhunde für blinde oder sehbehinderte Menschen
  • Signalhunde für gehörlose oder schwerhörige Menschen
  • Anfallswarnhunde für Menschen mit Epilepsie
  • Assistenzhunde für weitere Unterstützungsbedarfe

Was bedeutet das für Sie als Gastgeber?

  • Keine Zusatzkosten: Für Assistenztiere dürfen Sie keine Tiergebühren, Reinigungszuschläge oder sonstigen Extrakosten verlangen.
  • Zugang zu allen Bereichen: Assistenztiere müssen in alle Bereiche der Unterkunft begleitet werden dürfen, die auch anderen Gästen offenstehen.
  • Keine Ablehnung wegen Ihrer Tierregeln: Ihre Haustierrichtlinie gilt für Assistenztiere nicht.

Rechtliche Grundlagen in Europa

Laut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen, einschließlich Ferienunterkünften. Dies gilt in der Europäischen Union für alle Gastgeber. Die nationalen Regelungen finden Sie hier:

Konnte dieser Artikel Ihre Frage beantworten?

Möchten Sie uns kontaktieren?

Wir sind hier, um zu helfen. Sie können uns direkt kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.

Kontaktieren Sie uns