Wenn Ihre Unterkunft über Überwachungskameras (CCTV) oder Aufzeichnungsgeräte verfügt, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben und die Richtlinien der jeweiligen Buchungsplattform einhalten. So schaffen Sie Transparenz, schützen die Privatsphäre Ihrer Gäste und bleiben rechtlich auf der sicheren Seite.
Wo dürfen Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sicherheitsgeräte dürfen installiert werden, wenn Sie deren Vorhandensein offenlegen. Sie müssen alle Überwachungs- und Aufzeichnungsgeräte in der Objektbeschreibung angeben, und zwar in folgenden Bereichen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Objekt.
- Gemeinschaftsbereiche: Flächen, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, z. B. Lobbys, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume.
- Exklusiv vermietete Bereiche: Flächen, die nur Gäste nutzen, z. B. private Gärten oder Pools. Auch diese Bereiche fallen unter diese Regel.
Geben Sie in der Objektbeschreibung klar an, wie viele Überwachungskameras es gibt und wo sie oder die Aufzeichnungsgeräte in oder um Ihre Unterkunft angebracht sind. Das gilt auch dann, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind, zum Beispiel außen neben der Türklingel. Das Verbergen von Kameras oder Aufzeichnungsgeräten ist strengstens untersagt. Während des Aufenthalts Ihrer Gäste müssen die Geräte ausgeschaltet sein.
Welche Regeln gelten für einzelne Plattformen?
Booking.com
Booking.com erlaubt keine Überwachungsgeräte in Bereichen, die ausschließlich von Gästen genutzt werden, auch dann nicht, wenn die Geräte während des Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, die Geräte in diesen Bereichen zu entfernen.
Falls eine Entfernung nicht möglich ist, müssen Sie unter "Sicherheit" im Bereich "Ausstattung" in der Konfiguration (linke Seite des Bildschirms) angeben, dass Überwachungsgeräte vorhanden sind. Zusätzlich müssen Sie die genauen Standorte in der Beschreibung nennen. Eine Angabe in der Konfiguration erscheint nicht automatisch in Ihrer Objektbeschreibung. Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie in den Anforderungen von Booking.com zu Überwachungsgeräten.
Airbnb
Seit dem 30. April 2024 gilt auf Airbnb folgende Richtlinie für Sicherheitskameras, Aufzeichnungsgeräte, Lärmmessgeräte und Smart-Geräte:
- Im gesamten Innenbereich und in Gemeinschaftsbereichen sind keine Sicherheitskameras oder Aufzeichnungsgeräte erlaubt, auch nicht, wenn sie ausgeschaltet oder vom Strom getrennt sind.
- Außenbereiche mit hohen Privatsphäre-Erwartungen, etwa geschlossene Außenduschen oder Saunen, dürfen nicht mit Kameras ausgestattet sein.
- Lärmmessgeräte sind im Innenbereich erlaubt, müssen aber offengelegt werden. Sie dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder anderen Schlafbereichen installiert werden.
Gastgeber, die diese Vorgaben nicht einhalten, können ihre Inserate verlieren. Die vollständigen Details finden Sie in der Sicherheitsrichtlinie für Geräte von Airbnb.
Andere Plattformen
Andere Plattformen wie Vrbo erlauben Überwachungsgeräte in Bereichen, die ausschließlich von Gästen genutzt werden. Die Geräte müssen jedoch während des Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie Ihren Gästen die Geräte beim Check-in und informieren Sie sie darüber, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Was sollten Sie allgemein beachten?
- Angaben in der Konfiguration Ihrer Unterkunft erscheinen nicht automatisch in der Objektbeschreibung. Aktualisieren Sie die Beschreibung immer selbst.
- Wenn eine Plattform Buchungen aufgrund nicht offengelegter Überwachungsgeräte storniert, tragen Sie als Gastgeber die volle Verantwortung dafür.
Haben Sie weitere Fragen? Im Holidu Hilfecenter finden Sie weitere Anleitungen für Gastgeber.
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