Sicherheitsgeräte und CCTV

Wenn Ihre Immobilie mit Überwachungskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und plattformspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und trägt dazu bei, dass Sie rechtlich konform bleiben.

Hier erfahren Sie, was Sie über die Verwendung von CCTV oder Aufnahmegeräten in Ihrem Feriendomizil wissen müssen:

Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?

Sie müssen das Vorhandensein von CCTV oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:

  • Nichtprivate Bereiche: Dazu gehören Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Grundstück.
  • Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppen, Aufzüge oder Waschküchen.
  • Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Räume fallen ebenfalls unter diese Regel.

Sie müssen deutlich angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Grundstück befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufnehmen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Überwachungskameras oder Aufnahmegeräten ist streng verboten. Bitte beachten Sie, dass während des Aufenthalts der Gäste die Geräte ausgeschaltet sein müssen. Diese Information sollte daher immer in der Beschreibung enthalten sein.

Plattformspezifische Richtlinien

Booking.com

Booking.com erlaubt keine CCTV in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com behalten möchten, wird empfohlen, alle CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.

Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie im Abschnitt "Sicherheit" unter "Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihre Immobilienkonfiguration aufnehmen, erscheint dies nicht automatisch in Ihrer Insberatbeschreibung. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um den Text entsprechend zu aktualisieren. Inserate, die diese Anforderung nicht erfüllen, können deaktiviert werden.

Weitere Informationen: Booking.com-Anforderungen zu CCTV

Airbnb

Ab dem 30. April 2024 hat Airbnb seine Richtlinien zu Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmüberwachungsgeräten und Smart Devices aktualisiert:

  • Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in Innenräumen (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt) oder in Gemeinschaftsbereichen erlaubt.
  • Außenbereiche mit hohen Datenschutzanforderungen (wie umschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
  • Lärmpegelüberwachungsgeräte sind im Innenbereich erlaubt, müssen aber offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen installiert werden.

Gastgeber, die sich nicht an diese Richtlinien halten, riskieren die Entfernung ihres Inserats.

Weitere Informationen: Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten

Andere Plattformen

Andere Kanäle wie Vrbo erlauben CCTV in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, aber es muss während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie es Ihren Gästen immer bei der Ankunft und teilen Sie ihnen mit, dass diese Geräte ausgeschaltet sind.

Wenn Sie CCTV in Ihre Immobilienkonfiguration aufnehmen, erscheint dies nicht automatisch in Ihrer Insberatbeschreibung. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um den Text entsprechend zu aktualisieren. Gastgeber sind vollständig für etwaige Stornierungen verantwortlich, die von Kanälen aufgrund des Vorhandenseins von CCTV, das nicht explizit in der Immobilienkonfiguration angezeigt wird, vorgenommen werden.

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