Kaution für Ferienwohnungen & Ferienhäuser

Kaution für Ferienwohnungen & Ferienhäuser

Ist eine Kaution sinnvoll oder nur extra Aufwand?

Kaution – ja oder nein? Als Vermieter oder Vermieterin einer Ferienunterkunft stehen Sie vor dieser Entscheidung.

Immerhin vertrauen Sie unbekannten Personen Ihr Feriendomizil samt Ausstattung an. Und nicht immer gehen Feriengäste besonders pfleglich mit fremdem Eigentum um. Mal fehlt ein Gegenstand, mal ist plötzlich ein Gerät defekt, mal sind Möbel zerstört.

Im Allgemeinen sind die Feriengäste zwar ehrlich, aber dennoch kann es bei besonderen Konflikten schwierig werden.

Als Vermieter haben Sie diverse Möglichkeiten, sich gegen Schäden abzusichern. Das kann durch Versicherungen sein, durch eine festgelegte Hausordnung oder auch durch eine Kaution. Die Kaution zahlt Ihr Gast vor der Anreise und erhält sie zurück, wenn er Ihre Ferienunterkunft unbeschädigt verlässt.

Vorteile einer Kaution für Ihr Ferienobjekt

Eine Kaution hat für Sie als Vermieter einige Vorteile. Sie bietet Sicherheit für Sie und Ihr Ferienobjekt, vor allem weil Urlauber meist von weither anreisen, zum Teil sogar aus dem Ausland.

Verursachen die Feriengäste einen Schaden und reisen ab, ohne den Schaden zu melden und ohne dafür zu bezahlen, bleiben Sie als Vermieter meist auf den Kosten sitzen. Dann ist es für Sie schwierig, die Gäste nachträglich noch zu erreichen und sie für den Schaden haftbar zu machen.

Ein weiterer Vorteil der Kaution ist: Als Vermieter müssen Sie nicht in Vorleistung gehen, falls Sie einen Schlüsseldienst oder Handwerker bestellen müssen. Die Kosten ziehen Sie sofort von der Kaution ab und Ihr finanzielles Risiko sinkt.

Außerdem gehen Gäste sorgsamer mit der Unterkunft und Einrichtung um, denn auch sie möchten die hinterlegte Kaution nicht verlieren. So kann Schaden vermieden oder minimiert werden.

Was Sie bei einer Kaution tun sollten

1. Hausordnung aufstellen

Um möglichen Schaden von vornherein zu begrenzen, stellen Sie eine Hausordnung auf. Diese macht Ihren Feriengästen eindeutig klar, was in Ihrer Unterkunft verboten ist und wie Gäste sich zu verhalten haben.

Zählen Sie in der Hausordnung alle Regeln klar auf. Erklären Sie ganz genau, was Sie von Ihren Feriengästen erwarten. So wissen die Gäste schon im Vorfeld Bescheid und verhalten sich (hoffentlich) dementsprechend.

Erklären Sie in der Hausordnung auch, warum Sie als Vermieter eine Kaution erheben und bei welchen Schäden der Gast den Anspruch auf Rückzahlung verliert. Erwähnen Sie zudem, wann und wie Sie dem Gast die Kaution zurückerstatten.

2. Richtige Höhe der Kaution berechnen

Wie hoch darf die Kaution sein? In der Regel hängt die Höhe der Kaution von der Größe der Unterkunft, der Ausstattung und dem Mietpreis ab.

Grundsätzlich können Sie einen Festpreis oder einen Prozentsatz des Mietpreises als Kautionshöhe festlegen. Da der Mietpreis wiederum auch von der Mietdauer abhängt, ergibt die eine oder andere Variante einen niedrigeren oder höheren Betrag.

Meist liegt die Kaution zwischen 100 und 300 Euro, kann aber bei einer Luxuswohnung auch 500 Euro und mehr sein.

Eine Kaution darf aus gesetzlichen Gründen allerdings nie höher als drei Monatsmieten sein (ohne Nebenkosten). Setzen Sie die Kaution zu hoch an, kann das potenzielle Feriengäste von der Buchung abhalten.

3. Bedingungen im Mietvertrag festhalten

Im Mietvertrag Ihrer Ferienunterkunft nehmen Sie am besten einen Abschnitt mit auf, in dem Sie alle Details zur Kautionszahlung festhalten. Dazu gehört die Höhe der Kaution und der Zeitraum für die Rückzahlung.

So wissen Feriengast und Vermieter, auf was genau sie sich einigen.

4. Kaution einziehen und erstatten

Eine Möglichkeit ist: Ihre Feriengäste zahlen bei Ankunft die Kaution in bar. Dies ist allerdings unpraktisch, falls Sie die Gäste nicht persönlich empfangen oder die Schlüsselübergabe automatisiert erfolgt.

Aufgrund dessen kann es besser sein, wenn Ihre Gäste die Kaution direkt bei der Buchung zahlen oder kurz vor der Anreise (z.B. bis 14 Tage vorher). Planen Sie dabei etwa 2 bis 5 Werktage ein, wenn Ihr Gast per Überweisung, Scheck oder Bankeinzug zahlt. Bei Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder einer anderen Online-Zahlungsmethode sind 24 bis 48 Stunden ausreichend.

WICHTIG: Als Vermieter sind Sie rechtlich verpflichtet, die Kaution Ihrer Feriengäste „gewinnbringend“ anzulegen. Das heißt: Sie müssen die Kaution auf ein Konto einzahlen und bei der Rückzahlung auch die angefallenen Zinsen dem Gast geben.

Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Kautionskonto. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank über die verschiedenen Möglichkeiten.

5. Quittung für Zahlung und Rückzahlung

Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, stets eine Quittung auszustellen. Diese Kautionsquittung erhält der Gast als Nachweis seiner Zahlung. Und nur nach Vorlage dieser Quittung zahlen Sie die Kaution an den Gast zurück.

Ihr Feriengast bestätigt die Rückzahlung der Kaution ebenfalls durch eine Quittung. So besitzen Vermieter und Gast einen Nachweis über den Geldfluss.

In unserem Download-Bereich finden Sie Vorlagen für die Kautions-Quittung und die Kautions-Rückzahlungs-Quittung.

6. Inventarliste erstellen und Fotos machen

Als Vermieter müssen Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass der Schaden nicht schon vorher vorhanden war. Darum sollten Sie eine Inventarliste erstellen – auch um sicherzugehen, dass keine Einrichtungsgegenstände fehlen.

Diese Inventarliste gehen Sie mit dem Feriengast bei Ankunft durch. Der Gast bestätigt dann die Richtigkeit der Angaben durch seine Unterschrift.

Bei Abfahrt oder nach dem Aufenthalt der Gäste gehen Sie die Liste erneut durch und notieren den Zustand des Inventars. So sehen Sie sofort, falls etwas beschädigt ist und können dann die nötigen Maßnahmen ergreifen.

Des Weiteren sind Fotos und Videos ein wichtiger Beweis – besonders dann, wenn Ihre Feriengäste den Schaden selbst leugnen.

7. Vorhandene Mängel – seien Sie ehrlich

Ein Schaden kann immer mal passieren. Und manchmal schaffen Sie es nicht rechtzeitig, den Schaden zu beheben, bevor die nächsten Feriengäste anreisen.

Seien Sie bitte ehrlich zu den neuen Gästen. Wenn Sie bei Ankunft gemeinsam die Inventarliste durchgehen, zeigen Sie den Gästen die vorhandenen Mängel und notieren dies in der Liste. So müssen Ihre Feriengäste keine Sorge haben, dass ihnen der Schaden angehängt wird.

Was Sie bei einer Kaution auf keinen Fall tun sollten!

1. Vergessen, die Kaution zu erstatten

Vergessen Sie niemals, die Kaution zu erstatten. Das kann selbst zufriedene Gäste im Nachhinein ziemlich verärgern. Wickeln Sie die Rückzahlung darum so schnell wie möglich ab, sonst droht sehr wahrscheinlich eine negative Bewertung – denn wer wartet schon gern auf sein Geld?

Wenn Sie die Zeit haben, kontrollieren Sie die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Feriengast am Tag der Abreise. Ist alles in Ordnung, erhält Ihr Gast die Kaution sofort zurück.

Können Sie, oder eine von Ihnen beauftragte Person, die Unterkunft erst nach der Abreise kontrollieren, überweisen Sie die Kaution auf das Konto des Feriengastes. Dies sollte spätestens nach 14 Tagen geschehen.

2. Kaution einfach behalten

Als Vermieter müssen Sie den Feriengästen die Kaution erstatten – entweder bei der Abreise oder kurz danach.

Sind nach dem Aufenthalt der Gäste Reparaturen notwendig, müssen Sie dies durch eine Rechnung oder einen anderen Beleg nachweisen. Ohne diesen Schadensbeweis dürfen Sie Ihren Gästen nichts in Rechnung stellen. Und was Sie nicht für Reparaturen ausgeben, müssen Sie den Gästen zurückzahlen.

Nutzen Sie also das Vertrauen Ihrer Feriengäste bitte nicht aus. Lassen Sie alles mit rechten Dingen zugehen.

3. Kaution als zusätzliches Einkommen sehen

Eine Kaution dient nur dem Zweck, die Reparaturkosten für verursachte Schäden zu decken. Auf keinen Fall dürfen Sie als Vermieter die Kaution unrechtmäßig als extra Einkommen zweckentfremden.

Seien Sie deshalb nicht zu streng mit Ihren Gästen, falls mal ein Teller oder ein paar Gläser zu Bruch gehen. Sehen Sie großzügig über solche Kleinigkeiten hinweg und bestrafen Sie die Gäste nicht durch eine überflüssig hohe Rechnung.

4. Kaution für normale Abnutzung behalten

Im Laufe der Jahre und mit steigender Anzahl von Feriengästen zeigen auch Möbel ganz normale Gebrauchsspuren. Dies sind allerdings keine Schäden, für die Sie die Kaution behalten dürfen.

Nur bei echten Schäden, wie beispielsweise defekte Elektrogeräte, zerstörte Möbel oder starker Verschmutzung, können Sie einen Teil der Kaution einbehalten.

5. Verzweifeln, falls der Schaden höher als die Kaution ist

Im Allgemeinen können Sie sich auf Ihre Feriengäste verlassen. Jedoch kann es in manchen Fällen passieren, dass die Kaution die anfallenden Kosten nicht deckt.

Lassen Sie sich in solchen Situationen nicht stressen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Gast. Oft lösen sich Probleme dann schnell auf. Das gilt besonders, wenn Ihr Feriengast den Schaden selbst bei Ihnen gemeldet hat.

Falls Sie sich durch ein Gespräch mit dem Gast trotzdem nicht einigen können, ist zu empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Dieser versucht dann, die Angelegenheit so fair wie möglich zu klären. Hier sollten Sie allerdings die Kosten im Blick haben. Sonst zahlen Sie außer dem Schaden auch noch die Anwalts- und möglichen Gerichtskosten.

Um Ihr Risiko als Vermieter weiter zu senken, sind zusätzliche Versicherungen ratsam, wie zum Beispiel die Hausratversicherung.

Fazit

Eine Kaution als Sicherheit für Ihre Ferienunterkunft ist für Sie als Vermieter oder Vermieterin durchaus sinnvoll. Sie schützen sich so vor Schäden und sichern den Erhalt Ihrer Ausstattung ab. Passiert dennoch etwas, dient die Kaution dazu, den Schaden so schnell wie möglich zu begleichen.

Obwohl das Verlangen einer Kaution für Ihre Feriengäste sicherlich nachvollziehbar ist, könnte es einige Urlauber vom Buchen Ihrer Unterkunft abhalten. Auf lange Sicht überwiegen jedoch die Vorteile einer Kaution, denn sie trägt auf jeden Fall zur Sicherheit Ihres Feriendomizils bei.

Erläutern Sie Ihren Gästen vor der Anreise alles rund um die Kaution und stellen Sie eine klare Hausordnung auf. Läuft alles glatt, zahlen Sie Ihrem Gast die Kaution direkt bei Abfahrt zurück oder überweisen den Betrag innerhalb von 14 Tagen.

Mit diesen Regeln sollten Ihre Feriengäste kein Problem damit haben, eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen.

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2 Gedanken zu “Kaution für Ferienwohnungen & Ferienhäuser

  1. Das wollte ich noch sagen, eine Alternative zur Kaution wäre eine eine Art Haushalherung. Die Kosten könnte man einpreisen. Das hat allerdings zwei Nachteile:
    1. Die Gäste brauchen nicht mehr vorsichtig mit dem Ferienhaus umgehen und eine Hausordnung lässt sich deutlich schwieriger umsetzen.
    2. Der Aufwand vom Erkennen des Schadens bis zur Regulierung dauert viel zu lange. Man müsste für alles in Vorkasse treten.
    Daher bevorzuge ich eine Kaution.

  2. Mich irritiert Ihr Vorschlag eine Kaution „gewinnbringend“ anzulegen. Der Zeitraum ist meist sehr kurz und die Zinsen sind aktuell gleich Null. Der Aufwand für eine Kaution von 100 – 300€ ein Konto anzulegen ist deutlich teurer als der mögliche Gewinn.(ich habe nur ein Ferienhaus) Selbst bei einem Zins von 3% würde bei einer Kaution von 150€ über die Zeit von 2 Monaten ein Zins von ,74€ ergeben, Während die Kontokosten deutlich höher sind. Wie soll ich das Problem lösen?

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