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Ferienobjekte in einer Anzeige tauschen Es ist nicht möglich, das Ferienobjekt in einer bestehenden Anzeige durch ein anderes Ferienobjekt zu ersetzen, also "auszutauschen", da jedes Ferienobjekt von uns eine eigene Anzeigen-Nummer und Internet-Adresse erhält. Die einmalige Internet-Adresse für ein Ferienobjekt kann so, einmal von Besuchern notiert oder von Suchmaschinen erfasst, immer gültig bleiben und immer wieder aufgerufen werden. Stattdessen können Sie eine neue Anzeige unter Ihrer Kundennummer bei ferienwohnungen.de einrichten und uns dann benachrichtigen. Wir löschen dann die "alte" Anzeige; selbstverständlich kann eine eventuell vorhandene Restlaufzeit der "alten" Anzeige auch von uns auf die "neue" Anzeige übertragen werden. URL: http://www.ferienwohnungen.de/hilfe/11/ Weitere Schlagwörter: Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienhaus, tausch, ersetzen, Anzeige, austauschen, Objekttausch Wie kann ich eine Anzeige kündigen? Wenn Sie nicht mehr bei ferienwohnungen.de inserieren möchten, haben Sie keinerlei Fristen zu beachten. Eine Kündigung der Anzeige ist nicht notwendig. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich nicht automatisch. Acht und zwei Wochen vor Ablaufdatum werden Sie von uns per E-Mail an den Ablauf der Anzeige erinnert. Wenn wir bis zum Ablaufdatum keinen Zahlungseingang (Jahresgebühr) für eine Anzeige verbuchen können, wird diese automatisch durch unser System offline geschaltet. Es bestehen für Sie keinerlei weitere Verpflichtungen. Die Daten werden jedoch nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch gelöscht. Somit kann die Anzeige bei Zahlung der Jahresgebühr jederzeit wieder online geschaltet werden. Selbstverständlich kann eine Anzeige auch vor Ablaufdatum offline (und auch wieder online) geschaltet werden (mögliche Gründe: Langzeitvermietung, eigene Nutzung, Renovierung). Dazu benötigen wir lediglich eine kurze E-Mail vom Betreiber der Anzeige. Bitte beachten Sie dabei, dass Restlaufzeiten nicht erstattet werden. Siehe auch: Wie kann ich eine Anzeige löschen?. URL: http://www.ferienwohnungen.de/hilfe/106/ Weitere Schlagwörter: Kündigung, Vertrag auflösen, Stornierung, stornieren, abmelden Wie kann die Anzeigenlaufzeit automatisch verlängert werden? Als Vermieter bei ferienwohnungen.de werden Sie 8 Wochen und noch einmal 2 Wochen vor dem Ende der Laufzeit einer Anzeige per E-Mail an dieses Datum erinnert. Sie erhalten in dieser E-Mail alle notwendigen Informationen zur Verlängerung der Laufzeit einer Anzeige. Sobald der Eingang der Anzeigengebühr auf unserem Konto verbucht werden konnte, wird die Anzeigenlaufzeit um ein Jahr verlängert. Sofern uns eine Bankverbindung in Deutschland von Ihnen vorliegt, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anzeigenlaufzeit automatisch durch uns verlängern zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie statt der regulären Ablaufmitteilungen 8 Wochen vor Ablauf der Anzeigenlaufzeit nur eine kurze Benachrichtigung, dass die Abbuchung per Lastschriftverfahren 2 Wochen vor dem Ablaufdatum automatisch erfolgen wird. Über den Abbuchungsvorgang und die Laufzeitverlängerung werden Sie dann per E-Mail informiert. Falls Änderungen an der uns für die automatische Abbuchung vorliegenden Bankverbindung notwendig sind oder Sie die Laufzeitverlängerung Ihrer Anzeige bzw. das Lastschriftverfahren widerrufen möchten, benachrichtigen Sie uns bitte zeitnah, damit der Vorgang noch gestoppt werden kann. Sie können die automatische Abbuchung des fälligen Jahresgebühr selbstverständlich jederzeit widerrufen. Sie können die automatische Abbuchung mit dem Formular Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren beantragen. URL: http://www.ferienwohnungen.de/hilfe/107/ Weitere Schlagwörter: Automatische Abbuchung, Lastschrift, Einzugsermächtigung Wie kann ich eine Anzeige löschen? Eine Anzeige kann nur durch Mitarbeiter von ferienwohnungen.de gelöscht werden. Schreiben Sie uns diesbezüglich eine E-Mail an support@ferienwohnungen.de, in der Kunden- und Objektnummer, das Datum und der Grund für die Anzeigenlöschung enthalten sind. Bedenken Sie dabei, dass eine gelöschte Anzeige nicht wieder hergestellt werden kann. Alternative dazu ist eine bloße Offline-Schaltung der Anzeige (mögliche Gründe: Langzeitvermietung, eigene Nutzung, Renovierung). Dafür genügt ebenfalls eine kurze E-Mail vom Betreiber der Anzeige. Restlaufzeiten werden nicht erstattet. Die Anzeige bleibt demnach gespeichert und kann jederzeit wieder gestartet werden. URL: http://www.ferienwohnungen.de/hilfe/105/ Weitere Schlagwörter: Objekt, Objekt, Löschung, Stornierung, stornieren |
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