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Unsere Informationen für Sie



 Freischaltung einer Anzeige vor Bezahlung

Die Freischaltung einer Anzeige bei ferienwohnungen.de vor dem Zahlungseingang der Jahresgebühr ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anzeigen bei ferienwohnungen.de werden erst freigeschaltet, wenn wir einen Zahlungseingang auf unserem Konto verbuchen konnten. Eine sofortige Freischaltung ist jedoch möglich, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung über den jeweils fälligen Jahresbetrag erteilen oder eine Zahlung per Kreditkarte leisten.

Wir bieten in unserem Download-Bereich eine "Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren" und eine "Teilnahmeerklärung zum Bezahlverfahren per Kreditkarte" an.
Wenn Sie diese ausdrucken, ausfüllen und uns per Fax 0049-(0)4631-44460-220 oder E-Mail (rechnung@ferienwohnungen.de) zukommen lassen, kann eine sofortige Freischaltung erfolgen.

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