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 Preisangabenverordnung (PAngV)

Wer Privatunterkünfte vermietet, ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe des Endpreises verpflichtet. Hält sich ein Vermieter nicht an die Vorgaben dieser Verordnung, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
Unter dem Endpreis ist der tatsächlich zu zahlende Preis einschließlich Umsatzsteuer und sämtlicher obligatorischer Nebenkosten zu verstehen. Das heißt Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für Bettwäsche und die Endreinigung müssen grundsätzlich transparent mit angegeben werden und soweit sie obligatorisch anfallen (z.B. bei Endreinigung) sollten sie in den Preisen mit angegeben werden. Ein Hinweis, daß der Preis die Endreinigung bereits enthält ist zulässig.
Diese Nebenkosten dürfen nur gesondert angegeben und berechnet werden, wenn Sie beispielsweise verbrauchsabhängig bestehen oder nur bei Inanspruchnahme. Für die Berechnung verbrauchsabhängiger Kosten müssen allerdings auch Zähler installiert sein und abgelesen werden.
Beispiele des DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) für eine korrekte Preisauszeichnung finden Sie hier Werbung für Privatunterkünfte unter Angabe von Preisen.

Die Preisangaben in den Anzeigen sollten daher möglichst als Endpreise angegeben werden und transparent gestaltet sein, um
  • unnötige Nachfragen durch potenzielle Mieter zu vermeiden,
  • die Preise möglichst vergleichbar für Mietinteressenten zu machen und
  • möglichen Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) zu vermeiden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:

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