Reiserecht: Ferienhaus in ländlicher Umgebung

ReiserechtBei einem Ferienhaus in ländlicher Umgebung stellt es keinen Mangel dar, wenn

  • auf dem Nachbargrundstück Ruinen sind;
  • das Dach undicht ist und sich dies auf die gemietete Erdgeschosswohnung nur unwesentlich auswirkt;
  • in der Umgebung Ratten und Mäuse vorkommen;
  • tote Mäuse im Swimmingpool sind.
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